Homöopathie, Bezahl-Buttons und Verdienstkreuze für Profifußballer

Eigentlich ist es zu heiss zum bloggen.

Darum in aller Kürze:

  1. Warum verleiht unser heissgeliebert neuer Bundespräsident Christian Wulff das Bundesverdienstkreuz an Jogi Löw?
    Weil er seinen Job gemacht hat?

    Franz Beckenbauer bekam erst zwei Jahre nach einer *gewonnenen* WM das Bundesverdienstkreuz..

    Sylvia Neid, die Bundestrainerin der Frauen-Fußball-Nationalmannschaft, bekam auch erst nach dem *Gewinn* der WM 2007 das Verdienstkreuz.

    Aber bei Löw reicht ein dritter Platz?

    Ich würde sagen... hier besteht Populismusverdacht. Der Brückenbauer, Vereiner, Integrator und Dauergrinser Wulff lässt nichts unversucht, um ganz schnell als Super-Bundespräsident in die Geschichte einzugehen.

  2. Der Spiegel hat in seiner Printausgabe entdeckt, dass homöopathischen Medikamente eigentlich nur durch den Placebo-Effekt wirken.

    Wichtig hier: Sie wirken. Und zwar ohne Nebenwirkungen, mangels pharmakologisch aktiver Bestandteile.

    Natürlich sollten Medikamente, von denen der Hersteller sogar zugibt, dass darin faktisch kein Wirkstoff enthalten ist, nicht allzu teuer sein.

    Dennoch sollten auch GKV-Patienten meiner Meinung nach weiterhin in den Genuss von "Hilfsmitteln zur Selbsttäuschung" kommen. Meinetwegen mit Deckelung der Kosten und Selbstbeteiligung, damit die Allgemeinheit nicht allzuviel Geld für esoterische Wässerchen und Kügelchen ausgeben müssen.
    Aber da der Placebo-Effekt wirkt (wie auch immer), kann man auch aus wirtschaftsliberaler und libertärer Sicht dafür sein, dass diese Mittel weiter allen zur Verfügung stehen; denn wenn der Placebo-Effekt hilft, Menschen wieder wirtschaftlich leistungsfähig und selbstständig zu machen... dann sind sie sinnvoll, auch wenn die Art und Weise der Wirkung (des Placebo-Effekts) bisher wissenschaftlich nicht geklärt ist.

  3. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin und Vorsitzender der FDP Bayern, hat kürzlich einen Vorschlag gegen Online-Abzocke von sich gegeben.
    Spezielle "Bezahl-Buttons" sollen Nutzer davor schützen, im Internet durch "Durchklicken" Verträge abzuschließen und zahlungspflichtig zu werden.

    Nun fragt man sich natürlich, warum es bei vielen kostenpflichtigen Angeboten (mit Vorkasse) und Webshops nie Probleme gibt?

    Und man fragt sich, wie ein "Bezahl-Button" technisch realisiert werden soll. Als Diplom-Informatiker und Hobby-Web-Entwickler kann ich mir nicht vorstellen, wie man gerichtsverwertbar feststellen will, ob ein Nutzer in seinem Browser auf einen speziellen Button geklickt hat oder nicht.

    Jede Aktion im Browser führt letzten Endes immer zum gleichen Ergebnis, nämlich irgendeiner Art von http-Request an den Server. Technisch ist nicht sicher feststellbar, wie ein http-Request an einen Webserver zustande gekommen ist.

    Wenn der User auf eine Schaltfläche klickt, kann man am entstehenden Request nicht erkennen, ob diese Schaltfläche ein spezieller Button war.
    Schon allein weil man Blinde nicht ausschließen darf, müsste dieser "Button" auch rein textuell anzeigbar sein.
    Man kann noch nicht einmal mit Sicherheit sagen, ob nicht die Webseite selbst den Klick auf den Button per JavaScript ausgelöst hat, oder ob die Webseite auf irgendeine Art und Weise den Button verschleiert hat, so dass er wie ein anderer Link aussah.

    Diese "Bezahl-Button" Technik könnte also nur mit speziellen Browser-Erweiterungen realisiert werden, die einen http-Request auslösen, der auch nicht irgendwie per Java-Script oder mit anderen, Nicht-Bezahl-Button-Schaltflächen, genau so ausgelöst werden kann.

    Das würde bedeuten, dass EU-Bürger eine zertifizierte EU-Browsererweiterung einsetzen müssten und EU-Bezahl-Angebote ggf. eine entsprechend Servererweiterung, damit das Klicken auf so einen Button gerichtsverwertbar nachweisbar wird. Dann müsste natürlich auch der gesamte Browser sicherheits-zertifiziert sein etc. pp.; Damit entstünde quasi die Pflicht zur Verwendung von Regierungssoftware auf Privatrechnern, und es würde eine Infrastruktur aufgebaut, die geeignet wäre, jeden Internetnutzer zu identifizieren.

    Und das ist unrealistisch bzw. zumindest nichts, was ich mir als Bürgerrechtler als wünschenswert vorstelle.

    Ich würde darum Frau Leutheusser-Schnarrenberger raten, von diesem Plan abzulassen.

    Natürlich nicht, ohne einen Alternativ-Vorschlag anzubieten: Bei einem ersten Geschäftskontakt im Internet sollte für Angebote, bei denen kein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzparagraphen des BGB besteht, die Zahlung per Rechnung nicht erlaubt sein. Nur Vorkasse oder eine andere Art der Bezahlung, bei der der Kunde deutlich bemerken muss, dass er Zahlungsinformationen angibt, sollte bei einem geschäftlichen Erstkontakt zwischen Firma und Endverbraucher im Internet erlaubt sein.

    Frau Leutheusser-Schnarrenberger: Bitte "klauen" sie meine Idee :-)