Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die aktuelle Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht verfassungsgemäß ist.
Wie auch ich auch in diesem Blog schon erwähnt habe kann die fast komplette Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 GG.) auch kaum verfassungsgemäß sein, denn Artikel 19 GG. verbietet dies.
Abgesehen vom Inhalt einer Kommunikation wird nämlich bei der VDS alles gespeichert - Zeit, Länge, Ort, Teilnehmerkennungen etc., und alle diese Daten werden vom Fernmeldegeheimnis geschützt.
Nachdem das BVerfG die aktuelle Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hat, müssen wir uns fragen, ob eine Speicherung von Daten auf Vorrat überhaupt notwendig und zulässig ist oder sein kann.
Entweder der Umfang der Daten wird massiv eingeschränkt, oder die Masse der Personen, deren Daten gespeichert werden, wird eingeschränkt.
Mögliche Lösungen wären also:
Die zweite Lösung ist natürlich die bessere. Niemand wird sich beklagen, wenn Linksradikale, Nazis, fanatisierte religiöse Eiferer, Finanzbetrüger und mögliche Kinderschänder genauer unter die Lupe genommen werden. Eine Abstufung der Speicherungsintensität (Intensivierung der Speicherung bei Erhärtung eines Verdachts) wäre genau so logisch wie rechtstaatlich vertretbar.
Darum sollten wir uns für diese Lösung einsetzen. Ein Netz um jeden Bürger zu spannen, dass der Bürger nur deshalb nicht bemerkt, weil es sich im Normalfall nie eng genug um ihn zuzieht, ist zwar aus Sicht der inneren Sicherheit verlockend, aber in einem Staat, der sich freiheitlich-demokratisch nennt, dennoch falsch.
Insbesondere müssen wir jetzt darauf achten, dass auch im Internet die rechtstaatliche Balance zwischen Sicherheit und Freiheit gewahrt bleibt. Nur weil es technisch möglich wäre, darf die Ausgestaltung von Sicherheitsmaßnahmen in Form von Überwachung im Internet nicht beliebig ausgeweitet werden.
So wie im realen Leben nicht in jedem Park ein Polizist steht (bzw. an jeder Ecke der Blockwart...), nicht jede Beleidigung und jede Schmiererei an einer Klotür geahndet wird, wo nicht jeder Bürger verhaftet wird, der einem Freund eine CD gebrannt hat, so darf auch das Internet nicht vom angeblich rechtsfreien Raum zum Panoptikon werden, in dem sich die Allmachtsphantasien neurotischer Innenpolitiker erfüllen sollen.
Schließlich und endlich ist das Internet kein Tatort. Es ist ein Medium. Taten im Internet sind Taten, die im realen Leben begangen werden, die lediglich durch das Medium Internet Fernwirkung entfalten können.
Eine Beleidigung im Internet wird vom Menschen an der Tastatur begangen. Der Chat oder das Forum, in dem sie sichtbar werden sind nicht der Tatort und nicht für die Tat verantwortlich, so wenig wie die Luft, durch die der Schall einer Beledigung getragen wird oder die Wand, auf die eine Parole geschmiert wird.
Darum müssen wir bei allen Überlegungen zu Innen- und Rechtspolitik im Internet auch in Bezug auf die Haftungsfrage immer daran denken, dass Provider und Webseitenbesitzer nicht für alle Inhalte ihrer Webseiten bzw. allgemein Internet-Dienste verantwortlich gemacht werden können und dürfen, so wenig wie ein Hausbesitzer für Schmierereien an seiner Hauswand verantwortlich gemacht werden kann, die ein anderer zu verantworten hat.
Ein paar Dinge, die in diesem Zusammenhang leider zu oft ungesagt bleiben, die sich die Damen und Herren Journalisten dennoch bei Gelegenheit mal merken könnten: